ein neues Depot soll her… warum nicht richtig planen ?

Feuerwehrdepot Ruhlsdorf

So schaut es derzeit aus unser kleines, von den Kameraden liebevoll, „Hexenhaus“ genanntes Depot.
In früherer Zeit zur Aufbahrung der Toten genutzt, dient es heut den 23 männlichen und 4 weiblichen Kameraden als Umkleideraum, Fahrzeugstellplatz, Werkstatt, Aufenthaltsraum, Toilette und Lagerraum.

Feuerwehrauto im Fahrzeugdepot

Klingt eng? Ist es auch…

Feuerwehrdepot an der Hauptstrasse

Noch bevor unser Feuerwehrauto ganz aus dem Depot gefahren ist, steht es, genau hinter einer Kurve, auf der Hauptstrasse…

Gefahrenabwehrbedarfsplan

Alle fünf Jahre wird, durch externe Gutachter, ein GefahrenAbwehrBedarfsPlan (GABP) erstellt. Der Aktuellste ist von 2021. Erstellt 2020 mit den Daten von 2019.
Der GABP ist eine Empfehlung an den Träger des örtlichen Brandschutzes wie er sich sinnvollerweise in den nächsten Jahren aufstellen sollte um effektiv wirken zu können. Der GABP berücksichtigt dabei die örtlichen Gegebenheit wie das Vorhandensein von Wohngebäuden, Industrie, Wald, Art der Verkehrswege, Wasserflächen und den damit verbundenen Gefahren sowie der Wahrscheinlichkeit deren Eintritts.
Weiter wird der Ist-Zustand der feuerwehrtechnischen Ausrüstung und Immobilien , die Personalstärke – aufgeschlüsselt nach Alter und Ausbildungsstand -, Ausrückzeit etc. erfasst.

Die Beurteilung unseres Feuerwehrhauses ergab Folgendes:

  • Die Abstände des Fahrzeugstellplatzes unterschreiten die Anforderungen der UVV.
  • Eine Abgasabsauganlage ist nicht vorhanden.
  • Die Umkleidekapazitäten der Aktiven sind ausgeschöpft.
  • Sanitäranlagen sind nur 1x vorhanden. Es sind keine Duschen vorhanden.
  • Es sind keine Sozial- und Funktionsräume (Büro, Teeküche, Werkstattbereich) vorhanden. Es besteht ein deutlicher Fehlbedarf an Lagerflächen. Ein Schulungsraum steht im Gemeindehaus zur Verfügung.
  • Es mangelt an einer hinreichenden Anzahl an Alarmparkplätzen, das Parken in der Nähe ist jedoch möglich.
  • Die Alarmausfahrt ist direkt an der Straße angrenzend, die Laufwege sind nicht kreuzungsfrei.
  • Eine Notstromversorgung oder Fremdeinspeisemöglichkeit sind nicht vorhanden.

Zusammenfassung: „relevante Abweichungen von den Anforderungen

Anforderungen an die Personalstruktur

Ausgehend von dem uns zur Verfügung stehenden Fahrzeug können wir 6 Funktionen pro Einsatz besetzen. Um eine ausreichende Manschaftsstärke, auch während der Arbeitszeit oder bedingt durch krankheitsbedingte Ausfälle, gewährleisten zu können, wird ein Sicherheitsfaktor von 2 gewünscht, im Idealfall von 3.
Wir erfüllten 2019 sogar Faktor 4 und liegen inzwischen mit derzeit 26 aktiven Mitgliedern sogar noch höher.

In den nächsten 5 Jahren gibt es keinen altersbedingt ausscheidenden Kameraden, allerdings, nach derzeitigem Stand, 5 Nachrücker aus der Jugendfeuerwehr.

Anforderungen an die Fahrzeug- und Technikausstattung (GABP)

Spezialfahrzeuge: “ Die Vorhaltung von mindestens einem Mannschaftstransportfahrzeug pro Gemeinde ist angemessen. Diese sollen auch von der Jugendfeuerwehr genutzt werden“

Das einzige MTF unserer Gemeinde wurde im Jahr 2020 altersbedingt ausser Dienst gestellt. Statt einer Ersatzbeschaffung, für das bereits die Gelder eingeplant und genehmigt waren, gab es einen „gut“ gebrauchten VRGW. In Konsequenz fahren Kameraden mit ihren privaten PKW zum Einsatzort. Für Aktivitäten der Jugendfeuerwehr muss jedes Mal ein Einsatzfahrzeug abgemeldet werden.

Betrachtung zur Standortwahl des 3. Tanklöschfahrzeuges (GABP)

Zitat GABP: „Im Ergebnis der Betrachtung kann aus Sicht der Verteilung der Fahrzeuge im kommunalen Gebiet („abgeschnittener“ Norden, Waldflächen) Ruhlsdorf, aus Sicht der Einsatzstellenverteilung, der derzeitigen Personalqualifikation und der zeitlichen Umsetzbarkeit eher der Standort Tempelfelde empfohlen werden.

Seit 2019 hat sich die Zahl derer die ein Fahrzeug oberhalb >7,5 to fahren dürfen, bei uns stark erhöht, ein neues Depot wird geplant und gebaut. Mit Platz für ein einsatztaktisch sinnvoll in Ruhlsdorf stationiertes TLF?

Gemäß GBAP wird anhand der IST-Situation ein TLF3000 in Tempelfelde stationiert. Das frei werdende TSF-W kommt scheinbar als Ersatz für das derzeitige TSF nach Ruhlsdorf. Zeitpunkt der Maßnahme 2023. Quasi mit Fertigstellung unseres Depots.

Ausschreibung:

Die Ausschreibung zur Planung wurde Anfang März 2022 herausgegeben und enthält die Forderung der Planungsfertigstellung Mai 2022.

  • Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Massivbauweise
  • Ein Fahrzeugstellplatz mit der Stellplatzgröße 4, nach individueller Vorgabe, mit gesonderter
    Länge von 15 Meter, aufgrund eines geplanten Anhängefahrzeuges (Zugfahrzeug mit Trailer
    mit Rettungsboot Typ 1)
  • Die Breite des Fahrzeugstellplatzes soll regulär, 5,50 m, ausgeführt werden
  • Ziel ist die Sicherstellung einer Kapazität von „9 Funktionen“, d.h. Umkleidekapazitäten für
    insgesamt 27 Kameraden / Kameradinnen nach folgendem Aufteilungsschlüssel
    – Mindestgröße der Umkleiden gesamt: 30 Personen
    – davon Mindestgröße der Umkleiden Männer: 20 Personen
    – davon Mindestgröße der Umkleiden Frauen: 10 Personen
  • Planung der Stellplätze für die KFZ der Kameraden / Kameradinnen
  • Das jetzt zu errichtende Gebäude soll perspektivisch um einen weiteren Fahrzeugstellplatz inkl.
    notwendiger Erweiterung des Sozialtraktes erweiterbar sein. Eine optimale Ausrichtung des
    Bauwerks auf dem vorhandenen Baufeld muss dementsprechend Berücksichtigung finden.

unsere Fragen:

  • der GBAP empfiehlt jeden Standort mit einem MTF auszustatten – geplant wird aber nur ein Stellplatz
  • der GBAP empfiehlt das TLF in Ruhlsdorf einzusetzen – geplant ist aber nur ein Stellplatz
  • der GBAP bemängelt an vielen Standorten das Schulungsräume, Teeküchen, Umkleiden für die Jugendfeuerwehr, ein Büroraum für den Einheitsführer oder ein Werkstattbereich fehlen oder in ihrer Grösse unzureichend sind. In der Planung des Neubaus ist davon nichts zu lesen.
  • Laut Ausschreibung sollen Umkleiden für 30 Personen (20 männlich, 10 weiblich) entstehen. Wir sind derzeit aber schon 24 Männer. Der Platz also schon jetzt zu gering geplant.
  • sowohl der GBAP als auch der gesunde Menschenverstand sagen, dass man zukunftssicher baut. Jede nachträgliche Änderung oder An-/ Umbau kosten Zeit und viel Geld. Beispiele dafür gibt es im Amt derzeit zur Genüge. Warum also nicht gleich richtig planen?

die Planung:

Am 03.06.2022 bekamen wir einen ersten, inoffiziellen Entwurf zum Projekt „Neubau Feuerwehrgerätehaus Ruhlsdorf“ zugesandt. Freundlicherweise erhielten wir vom Amt die Möglichkeit uns über Pfingsten damit auseinander zu setzen um dann, am 07.06.20220, mit Vertretern des Amtes darüber zu beraten.
Folgendes fiel uns auf:

  • es ist nur eine Fahrzeughalle vorgesehen
  • die Fahrzeughalle ist mit 15m Länge gerade einmal lang genug für unser TLF mit Bootstrailer. Wo bleibt der Schlauchanhänger?
  • Umkleide der Herren geringere Kapazität als aktive Kameraden
  • keine Räumlichkeiten für die Jugendfeuerwehr vorgesehen
  • Duschen innenliegend ohne Fenster und somit Abluft
  • WC’s nur durch Umkleide begehbar womit Gäste auch diesen Weg gehen müssten
  • kein direkter Übergang, unter Vermeidung einer Kontamination des Verwaltungstraktes, zwischen Fahrzeughalle und den Umkleiden möglich
  • es ist kein Trocknungsraum vorgesehen
  • im Schulungsraum keine Projektionsfläche für einen Beamer vorhanden
  • Schulungsraum gemessen an den geplanten Umkleideplätzen unter Berücksichtigung der DIN zu klein
  • kein Raum zur Lagerung von Schulungsmaterial
  • kein Lagerraum für die Küche vorhanden
  • kein Werkstattbereich vorhanden oder Lagerraum für Betriebsstoffe
  • zu wenig Lagermöglichkeiten für Material und Schulungsmittel
  • Gelände (entgegen DIN) nicht eingezäunt
  • kein befestigter Bereich zum Üben vorgesehen

Anpassung der Planung #1

Nach einer, seitens der Amtsvertreter, nicht ganz sachlich geführten Diskussion sah man zumindest ein, das die Länge der Fahrzeughalle tatsächlich nicht ausreicht und wurde somit auf 17m verlängert.
Allerdings ist schon die Forderung an den Planer eine Stellplatzgröße 4 um ein Fahrzeug mit Bootsanhänger oder aber zwei Fahrzeuge hintereinander unterbringen zu können falsch. Nach DIN 14092-1 Punkt 5 Ansatz 1.4 ist die Stellplatzgröße 4 ein Stellplatz mit Sondermaßen und somit ausschließlich für Sonderfahrzeug bestimmt und nicht um zwei Fahrzeug hintereinander zu stellen, da dies einen einsatztaktisch großen Nachteil darstellt.

Wir haben unsere Bedenken zu Papier gebracht und werden diese, unterschrieben von den Kameraden der LG Ruhlsdorf / Sophienstädt, dem Amt zukommen lassen.

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